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Einzelmeinungen spiegeln nicht die Meinung aller Vereinsmitglieder wider.

Hape Kerkeling spricht sich im Thüringer Landtag für AfD-Verbot aus - Offener Brief

Verfasserin: Monika Reidegeld, 3.10.2026

Sehr geehrter Herr Kerkeling,

lieber Hape!

Was sind Sie für ein mutiger Mann!

Die Wucht Ihrer Worte hat uns fast die Sprache fast verschlagen!

Wir sind eine Gruppe von Aktivist*innen, die sich für Menschenrechte, Vielfalt und Toleranz im Kreis Recklinghausen einsetzt. Wir sind fest entschlossen, dem Rechtsruck, dem Rassismus und Antisemitismus etwas Positives entgegenzusetzen. Denn eine Demokratie in der ausschließlich die Herrschaft der Mehrheit zählt, die aber Minderheiten nicht schützt, ist eine Scheindemokratie. Viele in unserer Bewegung haben Verwandte, Freunde und Bekannte mit Migrationshintergrund auch Menschen mit Behinderungen sowie queere Menschen. 

Nebenbei bemerkt: Die Tochter Ihres ehemaligen Schuldirektors, Herrn Alexander Wildermann, ist uns ebenfalls beigetreten.

Wir zollen Ihnen hiermit unseren allergrößten Respekt!

Sie haben mit Ihrer engagierten Rede in der Höhle des Löwen, dort wo eine der verabscheuungswürdigsten, rechtsradikalsten Parteien im Landtag sitzt, Ihren Mund aufgemacht und mit Ihrer bis ins Detail überzeugenden, brillanten Rede Ihren Standpunkt unmissverständlich klar gemacht. Engagiert und sprachgewaltig, dabei aufrührend und pointiert. Sie haben dabei die Gratwanderung zwischen leidenschaftlichem Engagement und Sachlichkeit hinbekommen, dass wir nur noch staunen können. Dass Sie sich anschließend einer Diskussion gestellt haben, ist nicht nur aller Ehren Wert, sondern verdient ebenfalls unsere grenzenlose Bewunderung. KeineR der anwesenden Politiker*innen hat in angemessener Weise sachlich und vernünftig antworten können.

Eine solche Rede und solche Sachkunde würden wir uns gerne von auch nur einem unserer Politiker*innen wünschen.

Wir möchten Ihnen für Ihr unglaubliches, unerschrockenes Engagement danken und hoffen von ganzem Herzen, dass Sie die Anfeindungen, die Ihnen mit Sicherheit in den nächsten Wochen und Monaten entgegenfluten werden, mit dem gleichen Mut und vor allen Dingen mit viel Kraft überstehen.

Wir bleiben ebenfalls weiter standhaft.

Wir sind in Gedanken bei Ihnen!

Monika Reidegeld

im Namen der Demokratie-Werkstadt Recklinghausen

Nachbetrachtung zur Wahl am 6.9.2026 in Sachsen-Anhalt und eine Einordnung für NRW  

Verfasser:in Heike Anders und Hubert Lohrmann, 13.9.2026

Auch wenn die meisten von uns befürchtet haben, dass die AfD in Sachsen-Anhalt die meisten Stimmen erhält, war das Endergebnis für die in diesem Bundesland als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei am Wahlabend des 6. September dann doch höher als erwartet und ernüchternd: 43,8 % und 39 Sitze! 

Obwohl Grüne und SPD den Einzug ins Parlament geschafft haben, brauchen wir das Wahlergebnis nicht schönzureden. Denn der zweite Schock war das Wahlergebnis des BSW mit 5,1%. Damit ist es zum jetzigen Zeitpunkt möglich, dass AfD + BSW koalieren, oder zumindest, dass das BSW Ulrich Siegmund durch Enthaltung im dritten Wahlgang in das Amt des Ministerpräsidenten verhilft. 

D.h. es könnten zwei Parteien an die Macht gelangen, die pro-russisch sind und anstreben, die Wirtschaftssanktionen gegen den russischen Aggressor aufzuheben und die Waffenlieferungen an die Ukraine einzustellen. Die fossile Energieimporte wieder forcieren wollen anstatt Klimaschutz voranzutreiben, auf eine strikte Begrenzung der Zuwanderung, verschärfte Verfahren an den EU-Außengrenzen und schnellere Abschiebungen setzen, das Schul- und Ausbildungssystem ändern möchten, und und und…  
Inwieweit Kompromisse bei den unterschiedlichen Standpunkten zum Kulturverständnis, zum Frauenbild, zum Thema Inklusion, zur Besteuerung von Reichen oder zur Höhe des Mindestlohns etc. gefunden werden, bleibt abzuwarten. 

Wenn die AfD es schafft, sogar alleine in Sachsen-Anhalt zu regieren, wird es für viele Menschen noch bedrohlicher. Minderheiten werden noch mehr Repressalien und Verfolgung erfahren anstatt Schutz und Hilfe. 

Warum gehen uns die Wahlergebnisse aus Sachsen-Anhalt etwas an? 

Schon am 25. April 2027 ist Landtagswahl bei uns in NRW. Mit 12,9 Millionen Wahl-berechtigten stellt NRW fast ein Viertel aller Wahlberechtigten in Deutschland. Die Wahlergebnisse werden also nicht nur für uns hier Auswirkungen haben, sondern für ganz Deutschland.

Auch wenn in NRW die CDU mit Hendrik Wüst und Die Grünen mit Mona Neubaur eine skandalfreie und solide Regierung bilden, gibt es zahlreiche Baustellen bei Themen wie Schule, Kinderbetreuung, Bildung, innere Sicherheit, Verkehrs, Arbeits- und Wohnungsmarktpolitik. Hier werden AfD und Co. - nicht einmal zu Unrecht- ansetzen, dabei aber voraussichtlich mit der üblichen Des- und Falschinformation arbeiten und ihre Spaltungspolitik vorantreiben.
Da das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde, geben auch erstmalig rund 300.000 Jugendliche ihre Stimme ab; eine große Gruppe, die besonders beinflussbar ist durch Fake-Videos auf TikTok und Co.

Die Bundespolitik bietet den Wähler:innen zurzeit kaum Halt und Orientierung, sondern kündigt weitere Kürzungen bei Sozialleistungen an, fordert noch mehr Einsatz von der Bevölkerung und nähert sich beim Thema Flucht und Migration immer mehr den Positionen der AfD an. Umso wahrscheinlicher ist es deshalb, dass auch in unserem Bundesland die AfD an Stimmen gewinnen wird. Der Ton ist schon jetzt rauer geworden und menschenverachtende Politik wird immer salonfähiger. Nicht auszumalen, wenn das noch schlimmer wird!

Deshalb sind wir alle jetzt extrem gefordert und müssen insbesondere die Menschen schützen, die nicht in das Weltbild der AfD passen und bedroht werden. Wir müssen versuchen, die "Wackelkandidat:innen" von den Vorzügen unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung zu überzeugen (Stichwort Grundgesetz) und die Nichtwähler:innen „vom Sofa zu holen“.

Was tut die Demokratie-Werkstadt-RE, um unsere freiheitliche und
rechtsstaatliche Demokratie zu bewahren? 

Gesprächsangebote machen, indem wir
- am Infostand der Demokratie-Werkstadt in Recklinghausen Mitte oder Süd Frage und Antwort stehen.
Netzwerke ausbauen, indem wir 
- Veranstaltungen mit anderen lokalen Akteur:innen initiieren oder bei deren Aktionen teilnehmen,
- ehrenamtliche Organisationen und Partner:innen unterstützen.
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit stärken, indem wir 
- Räume anbieten für Diskussion und Austausch, z.B. Workshops oder Lesungen mit anschl. Diskussion
Horizonte erweitern, indem wir 
- unbekannte oder fremde Lebensrealitäten vermitteln, z.B. durch Filmvorführungen,
- Gegenwartsbezüge zur Geschichte und zu zurückliegenden Ereignissen herstellen, z.B. auf Mahnwachen 
  oder bei Gesprächen mit Zeitzeugen.
Junge Menschen ansprechen, indem wir
- die Zusammenarbeit mit den Schulen ausbauen und sie bei ihrem Bildungsauftrag unterstützen.
 
Was sind unsere Visionen für die Zukunft?

Dass wir 
- als Stadtgemeinschaft näher zusammenrücken,
- uns auf Augenhöhe begegnen,
- Probleme gemeinsam angehen und lösen,
- offen auf fremde Menschen zugehen,
- neugierig sind auf das Unbekannte,
- uns alle für Vielfalt, Menschenliebe und Toleranz einsetzen,
- weiterhin frei in einem demokratischen Land leben können!

#Lasst uns Banden bilden!

Zum Guachten der GFF

Verfasser: Ralf Symior mit Hilfe der KI, Recklinghausen 26.6.2026

Ist die AfD verfassungswidrig?

Die fünf brisantesten Erkenntnisse aus dem 1.500 Seiten-Gutachten der GFF 


Die Debatte um ein Verbot der „Alternative für Deutschland“ (AfD) glich bislang oft einem Nebelstochern. Während die politische Auseinandersetzung von hochemotionalen Parolen geprägt war, fehlte es der juristischen Flanke an einer systematischen, wissenschaftlich belastbaren Basis. Es herrschte ein gefährliches Erkenntnisdilemma: Man spürte die Radikalisierung, konnte sie aber nicht lückenlos nach den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts belegen. 


Das nun veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist der „Gamechanger“, auf den Verfassungsrechtler und politische Beobachter gewartet haben. Auf 1.500 Seiten wird hier das Bild einer Partei gezeichnet, deren Verfassungsfeindlichkeit keine Frage der Interpretation mehr ist, sondern das Ergebnis einer beispiellosen Datenanalyse. 

Hier sind die fünf brisantesten Erkenntnisse aus diesem Dossier, das die Architektur der deutschen Parteienlandschaft erschüttern könnte. 

1. Die schiere Masse – Wenn Algorithmen auf Verfassungsrecht treffen 

Was dieses Gutachten von bisherigen Analysen unterscheidet, ist seine methodische Wucht. Ein achtköpfiges Expertenteam hat 13 Monate lang drei Millionen Datenpunkte seziert – von Social-Media-Profilen über interne 
Wahlprogramme bis hin zu Parlamentsdokumenten. Während das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinen Berichten oft Lücken lässt, indem es Parlamentsvorgänge ausspart und sich primär auf die Bundesebene konzentriert, leuchtet die GFF jeden Winkel aus. 
Besonders bemerkenswert für die Glaubwürdigkeit: Die GFF arbeitete nach dem Prinzip der „Ergebnisoffenheit“. Die Juristen suchten nicht nach Beweisen für ein fertiges Urteil, sondern prüften auch entlastende Faktoren. So stellte das Team fest, dass ein systematischer Antisemitismus oder eine explizite Ablehnung des 
Parlamentarismus als solches (noch) nicht die juristische Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschreiten. Dass die Experten zu diesem differenzierten Schluss kommen, verleiht den belastenden Erkenntnissen in den anderen Bereichen ein massives Gewicht. Aus den drei Millionen Datenpunkten wurden durch KI Filter 33.000 relevante Belege händisch geprüft, von denen 2.500 als unumstößliche Beweisstücke in das Gutachten einflossen. 


2. Der Angriff auf die Demokratie – Strafverfolgung als politische Waffe 

Die erste Säule der Verfassungswidrigkeit ist eine neue Dimension der Demokratiefeindlichkeit: die gezielte Unterdrückung politischer Gegner durch den Missbrauch der Justiz. Die GFF belegt, dass die AfD politische Kontrahenten nicht als Mitbewerber, sondern als „Volksverräter“ und „Vasallen“ stigmatisiert, die  hinter Gitter gehören. Hier geht es nicht um scharfe Rhetorik, sondern um einen handfesten Verfolgungswillen. 

Beispiele für die geforderte Kriminalisierung politischer Entscheidungen: 
• Angela Merkel: Forderung nach Anklage und Haft wegen der Migrationspolitik („persönlich dafür sorgen, dass sie vor Gericht landet“). 
• Olaf Scholz: Drohung mit „schneidigen Staatsanwälten“ aufgrund allgemeiner Regierungspolitik. 
• Karl Lauterbach: Bildliche Darstellungen in Handschellen im Kontext der Corona-Maßnahmen. 
• Weitere Drohungen: Strafverfolgungswünsche wegen des Atomausstiegs oder der Ukraine-Politik. 
Diese Strategie zielt auf einen „Chilling-Effect“ ab: Wer politisch entscheidet, soll den Atem des Staatsanwalts im Nacken spüren. Dies ist ein direkter Angriff auf den freien demokratischen Diskurs, da es legitime politische Abwägungen in kriminelle Handlungen umdeutet. 


3. Die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ – Biologisierung des Staatsvolks 
Die zweite Säule betrifft den Kern unserer Verfassungsidentität: die Menschenwürde. Das Gutachten weist nach, dass die AfD ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis propagiert, das Millionen deutschen Staatsbürgern ihre 
Gleichwertigkeit abspricht. Für die AfD ist nicht der Pass entscheidend, sondern die „entsprechenden Vorfahren“. Das Gutachten belegt hunderte Male, wie die Partei dieses Verständnis realisieren will – etwa durch die Drohung mit Ausbürgerungen. 
Der Projektleiter des Gutachtens, Dr. Bijan Moini, findet hierfür deutliche Worte: 
„Wir weisen der Partei nach, dass sie bestimmte Deutsche mit Migrationsgeschichte ausbürgern, also ihres Wahlrechts berauben und ausweisen möchte. Für diese moderne Form der Verbannung gibt es keine Rechtfertigung.“ 
Diese dauerhafte Abwertung von Bürgern mit Migrationsgeschichte in einen Status der Unsicherheit verletzt die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes fundamental. 

4. Radikaler als die NPD? Ein beklemmender Vergleich 
Das Gutachten zieht eine präzise Parallele zum NPD-Urteil von 2017. Das Ergebnis ist erschreckend: Für nahezu jede rassistische Forderung, die damals zur Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit der NPD führte, hat die AfD eine Entsprechung – oft sogar noch konkreter ausformuliert. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der „Potenzialität“, also der Aussicht auf Erfolg. Während die NPD 2017 an ihrer Bedeutungslosigkeit scheiterte, verfügt die AfD über das notwendige Potenzial, um die Verfassungsordnung tatsächlich zu erschüttern. Das Gutachten verweist hier auf die massiven Ressourcen der Partei, wie ein Barvermögen von über 40 Millionen Euro sowie die enorme Mitgliederstärke und Wahlerfolge. Die AfD ist nicht nur ideologisch gefährlich, sie ist – anders als die NPD – auch faktisch in der Lage, ihre Pläne umzusetzen. 


5. Von Sonderklassen und „Gnadenrecht“ – Diskriminierung im Detail 
Das Gutachten wird dort am stärksten, wo es die abstrakte Verfassungsfeindlichkeit in konkrete politische Forderungen übersetzt. Es entlarvt ein System der systematischen Ausgrenzung: 
• Selektive Familienförderung: Die AfD-Bundestagsfraktion forderte für 2025 zinslose Kredite bei Geburten nur dann, wenn beide Eltern Deutsche ohne weitere Staatsangehörigkeit sind. „Mischehen“ werden hier staatlich 
diskriminiert. 
• Schulische Segregation: In Sachsen-Anhalt fordert die Partei Sonderklassen für Flüchtlingskinder über die gesamte Schullaufbahn hinweg – mit bis zu 40 Kindern pro Klasse und ohne Integration in das Regelsystem. 
• Diskriminierung von Muslimen: Kopftuchverbote in allen öffentlichen Gebäuden und generelle Moscheebauverbote (wie in Sachsen gefordert) zielen darauf ab, eine Religionsgemeinschaft faktisch aus dem öffentlichen 
Raum zu verdrängen. 
• Abbau des Rechtsschutzes: Besonders brisant ist die Forderung, das Asylrecht in ein reines „Gnadenrecht“ umzuwandeln und den individuellen Rechtsschutz sowie den Abschiebungsschutz weitgehend zu beseitigen. Dies 
würde Abschiebungen in Folter und unmenschliche Behandlung billigend in Kauf nehmen. 

Fazit: Mehr als nur eine juristische Meinung 
Das Gutachten der GFF räumt mit einer Lebenslüge der Politik auf: Das Argument der „mangelnden Beweise“ oder „fehlenden Erfolgsaussichten“ eines Verbotsantrags ist spätestens jetzt hinfällig. Das Dossier legt die systemischen Schwächen der bisherigen Verfassungsschutzberichte offen, die durch das Ignorieren von Parlamentsvorgängen und Landesverbänden ein unvollständiges Bild zeichneten – eine Schwäche, die bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln deutlich wurde. 


Die wehrhafte Demokratie steht nun vor der Gretchenfrage: Wenn die Verfassungswidrigkeit einer Partei auf 1.500 Seiten wissenschaftlich untermauert ist, kann man es sich dann noch leisten, nicht zu handeln? Das Gutachten ist keine politische Empfehlung, aber es ist eine juristische Bewaffnung für all jene, die den Rechtsstaat verteidigen wollen. 
Das vollständige Gutachten und die Datenbank mit allen Belegen sind unter afd gutachten.de abrufbar. 

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